Schöne neue Arbeitswelt: Arbeitsrecht mit Realitätsverlust

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Mobiles und flexibles Arbeiten versprechen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Kritische Stimmen behaupten, das Gegenteil sei der Fall, da die Grenzen von Freizeit und Arbeit zunehmend verschwimmen.

Eine aktuelle und repräsentative Studie des Arbeitsforschungsinstituts IZA und XING zeigt, dass dies bereits der Fall ist: So geben 41,2 Prozent der Berufstätigen an, in ihrer Freizeit mehr als zwei Stunden wöchentlich arbeitsbezogenen Tätigkeiten nachzugehen. Bei den zusätzlich befragten XING-Mitgliedern sind es mit 58,1 Prozent mehr als die Hälfte.

Die etwa für dienstliche E-Mails, Fachliteratur und Informationsmaterial aufgewendete Zeit wäre somit der regulären Arbeitszeit zuzurechnen. Fünf Stunden wöchentlich betrüge sie beim durchschnittlichen Beschäftigten, so die Studie.

Das ist nicht zuletzt arbeitsrechtlich brisant. Nehmen wir etwa das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitnehmer vor Überlastung schützen soll. Um das zu leisten, muss sich die Arbeitszeit jedoch eindeutig messen lassen. Wenn Beschäftigte nun einen steigenden Anteil ihrer Aufgaben nicht mehr an ihrer Arbeitsstelle erbringen, wird dies zunehmend schwierig.

Ob die in der Xing/IZA-Studie erhobene Mehrarbeit während der Freizeit von Arbeitgebern oder den Personen selbst initiiert ist oder schlicht ein Arbeitspensum widerspiegelt, das nicht während der regulären Arbeitszeit zu meistern ist, bleibt offen. Negative Konsequenzen dieser Art von Mehrarbeit sind jedoch längst belegt: Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) fand bereits 2016 heraus, dass Menschen, die regelmäßig über ihre Kernarbeitszeit hinaus erreichbar sind, sich weniger gut erholen können und unter Schlafproblemen leiden. Das trifft besonders auf Beschäftigte zu, die keine festen Arbeitszeiten haben. Sie gaben an, gedanklich kaum abschalten zu können. Ein Ausblick?

Auch die im Arbeitsrecht gebräuchliche Definition von Arbeit als Zeit, in der Arbeitnehmer dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, ist überholt: „Wenn aber Dienstgeschäfte freiwillig außerhalb der Bürozeiten erledigt werden, erfüllt das nicht das Kriterium des Weisungsrechts und wäre somit keine Arbeit, was den Betroffenen einigermaßen absurd vorkommen dürfte“, so Hilmar Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der IZA, im Rahmen einer XING-Veranstaltung in Hamburg.

Derartige Lücken machen deutlich, dass das Arbeitsrecht dem Status quo der realen, sich digitalisierenden Arbeitswelt hinterherhinkt und schon jetzt teilweise nicht mehr auf die Praxis anwendbar ist. Und das, obwohl sich die Politik mit einigen der prominenten Herausforderungen dieser Entwicklungen schon länger als 20 Jahre auseinandersetzt. Um die positiven Aspekte der Digitalisierung für Unternehmen und Beschäftigte zu optimieren, bedarf es zeitgemäßer Regulierungen, die die zunehmende zeitliche und räumliche Entgrenzung der Arbeit einbeziehen.

Bis der Gesetzgeber aktiv wird, liegt ein Großteil dieser Verantwortung bei Unternehmen und Mitarbeitern selbst. Arbeitgeber sollten klare Regeln für den Umgang mit Kommunikationstechnologien und flexiblen Arbeitszeiten formulieren und Beschäftigte über die Rechtslage sowie zum Schutz ihrer Gesundheit aufklären. Arbeitnehmer sollten sich nicht scheuen, ihre tatsächliche Arbeitszeit gegenüber Vorgesetzten transparent zu machen und die Reißleine zu ziehen, bevor sie und ihr näheres Umfeld an permanenter Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft erkranken.

Wenn dies gelingt, kann sich eine flexiblere Arbeitsorganisation durchaus positiv auf alle Beteiligten auswirken. Dass das Potenzial dafür vorhanden ist, lässt sich jedenfalls kaum bestreiten.