Urteil Bundesverfassungsgericht: Home Office wieder steuerlich absetzbar

© Bundesverfassungsgericht
Arbeitnehmer, die nur gelegentlich von zu Hause aus arbeiten kennen das Problem: Mit dem Steueränderungsgesetz von 2007 konnte das Home Office nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellte.
Jetzt haben alle sporadischen Home Worker Grund zur Freude. Das Bundesverfassungsgericht hat eben dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt – mit diesem Urteil kann das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden wieder steuerlich abgesetzt werden. Nicht nur das, der Gesetzgeber muss die Regelung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern.
Einziger Wehrmutstropfen: Das gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber für die entsprechenden Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ist dem nicht so, bleibt das sporadisch genutzte Home Office nicht absetzbar.
Details zum Urteil sind auf bundesverfassungsgericht.de nachzulesen.








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