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Wenn der Vorgesetzte zweimal klingelt: Tipps für die Arbeit von zuhause

8. Oktober 2009 Jan-Philipp Sonnenberg 2 Kommentare

CC BY The Library of CongressWorauf Arbeitnehmer achten sollten, wenn sie mit ihrer Firma ein Home Office aushandeln, erklärt Midia Nuri in der Welt Online. Grundsätzlich gälten zwar die gleichen Rechte wie für den klassischen Büro-Arbeitsplatz. Da zur Zeit die Telearbeit jedoch noch ihrer expliziten gesetzlichen Regelung harrt, liege es in den meisten Fällen am Arbeitnehmer, mögliche Fallstricke durch gezielte Verhandlung auszuräumen.

Die wichtigsten Punkte:
Wer beschafft die Arbeitsausstattung und wer zahlt die Versicherung dafür?
Dürfen Computer oder Laptop auch privat genutzt werden und wer übernimmt gegebenfalls die DSL-Kosten?
Zu welchen Zeiten soll der Mitarbeiter im Home Office erreichbar sein?
Bekennt sich der Arbeitgeber zu einer dauerhaften Regelung?
Wer gewährleistet ergonomische Arbeitsschutzvorkehrungen?

Ein heikles Feld ist Nuri zufolge die Datensicherheit. Nach Auskunft der Frankfurter Anwaltskanzlei Clifford Chance hat der Telearbeiter sicherzustellen, dass alle Arbeitsunterlagen sicher weggeschlossen sind, sobald Besuch eintrifft. Und in bestimmten Fällen kann das sogar vom Chef überprüft werden. Denn dieser könne ein “berechtigtes Interesse” daran haben, die Wohnung zu betreten, z.B. um Veränderungen an der IT des Home Office vorzunehmen.

Auch wenn das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert: Dem Arbeitnehmer dürfte es schwer fallen, seinen Vorgesetzen auf Hausbesuch abzuweisen, sollte er sich auf das wohlbegründete Firmeninteresse berufen. Gesetzgeber und Gerichte werden sicherlich noch einige Jahre brauchen, um diese stattliche Grauzone aufzuklären. Bis dahin helfen nur Vertrauen und möglichst klare Arbeitsverträge.

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2 Kommentare »

  • Stephan sagt:

    Ich hatte bei der Überschrift des Artikels mehr Antworten als Fragen zu dem Thema erwartet!
    Wo sind den die angekündigten Tipps?

  • Jan-Philipp Sonnenberg (author) sagt:

    Hi Stephan,
    da hast du im Grunde Recht. Aber wie wir ja sagen, sind die genauen Lasten- und Pflichtenverteilungen ja Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Home Worker. Da gibt es m.E. noch nicht die Musterverträge, aus denen man zitieren könnte. Also laufen die “Tipps” erstmal darauf hinaus, die genannten Fragen mit dem Chef explizit vertraglich zu klären. Insgesamt ist Home Office für die Tarifpartner, Arbeitsgerichte und auch Gewerkschaften ja noch eine eher neue Sache. Die Erfahrungen sind erst noch zu sammeln. Aber wir bemühen uns um weitere Recherche!

    Gruß
    Jan Sonnenberg

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